Zinszahlungsdarlehen
- Steueroptimierung für Kapitalanleger -
Das Zinszahlungsdarlehen ist ein klassisches Annuitätendarlehen, bei dem mit einer monatlichen Rate zwar die Zinsen aus dem Darlehen gezahlt werden. Die Tilgung fließt jedoch nicht in das Darlehen, sondern wird in ein sogenanntes Tilgungssurrogat* (Fonds, Versicherung, Bausparvertrag o.ä.) eingezahlt. Daher bleibt die Restschuld aus dem Darlehen während der gesamten Laufzeit konstant.
Die Ausschüttung der Geldanlage wird dann zur Rückzahlung des Darlehens verwendet. Zinszahlungsdarlehen werden vor allem aus steuerlichen Gründen eingesetzt.
Vorteile:
- gleichbleibende Raten
- ideal für Wertanlageimmobilien
- Vermögensbildungsmöglichkeiten nutzbar
- Nutzung von möglichen Steuervorteilen.
Optionen (evtl. gegen Aufpreis):
- Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis zu 15 Monate
- Einbindung von KfW-Darlehen: möglich
- Vorzeitige Darlehensablösung möglich.
Das Zinszahlungsdarlehen ist besonders für Darlehensnehmer geeignet, die ihre Immobilie nicht selbst bewohnen wollen, sondern vermieten. Diese Kapitalanleger können die Zinsen aus der Immobilienfinanzierung steuerlich absetzen und über das Zinszahlungsdarlehen daher in erheblichem Umfang möglicherweise von Steuervorteilen profitieren. Entscheidend ist dabei aber die jeweilige persönliche steuerliche Situation, sowie die vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Rahmenbedingungen.
* Das Surrogat (surrogatum = der Ersatz)